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Elternsprecher/Kuratorium

Der  § 19 des  Kinderförderungsgesetz (KiFöG) des Landes Sachsen – Anhalt regelt die Mitwirkungsrechte der Eltern in einer KiTa.
 
Jede einzelne Gruppe der KiTa wählt aus seinen Reihen für jeweils zwei Jahre eine(n) Elternvertreter(in). Desweiteren wählen die Eltern ein(e) Vertreter(in) für das Kuratorium und ein(e) Vertreter(in) für den Stadtelternrat.
 

Gewählte Elternvertreter der KiTa Apfelbäumchen 

  • Sternchengruppe: wird nach Absprache mit den Vertretungen demnächst bekannt gegeben
  • Sonnengruppe: wird nach Absprache mit den Vertretungen demnächst bekannt gegeben
  • Wolkengruppe: wird nach Absprache mit den Vertretungen demnächst bekannt gegeben
  • Regenbogengruppe: wird nach Absprache mit den Vertretungen demnächst bekannt gegeben
  • Kuratoriumsvorsitzende: wird nach Absprache mit den Vertretungen demnächst bekannt gegeben
  • Stadtelternbeirat: wird nach Absprache mit den Vertretungen demnächst bekannt gegeben


Somit besteht unser Kuratorium aus sechs Vertretern aus den Reihen der Elternschaft, der Leiterin, einem Vertreter des Trägers und einer Vertreterin des Gemeindekirchenrates.