Corona
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
Am 10.06.2022 gab es einen neuen Erlass zum Regelbetrieb in den Kindertagesstätten:
Die Kindertagesstätten sind im Regelbetrieb, aber weiterhin gibt es positive Fälle unter den Kindern und dem Personal. Um eine größere Ansteckungslage in der Kindertagesstätte auszuschließen, werden die Familien gebeten bei die Erkältungssymptome zu testen. Daher sollen Kinder, die mit Erkältungssymptomen zu uns in die Einrichtungen kommen, vor Eintritt in die Einrichtung im Beisein einer päd. Fachkraft von Ihnen, den Eltern, getestet werden oder Sie bringen ein ärztliches Attest, dass die Corona-Infektion ausschließt.
Bei Auftreten einer Corona Infektion in der Kindertagesstätte werden den Kontaktpersonen (Kinder und Betreuungspersonen) Tests angeboten. Die Kontaktpersonen müssen sich dann 5 Tage aufeinanderfolgende Tage testen. Die Testung kann für die Kinder zu Hause erfolgen. Wenn die Kontaktpersonen negativ getestet und symptomfrei sind, können sie die Einrichtung besuchen.
Auch wenn dieses Verfahren aufwendig erscheint, das Personal in den Einrichtungen steckt sich häufig über die Kinder an und steht dann nicht mehr zur Verfügung.
Daher nochmal unsere dringende Bitte:
Achten Sie auf Erkältungssymptome, aber auch auf Kopfschmerzen und Unwohlsein.
Viele Kinder, die in unseren Einrichtungen positiv getestet wurden, klagten über Kopfschmerzen und dass es Ihnen nicht gutgehe.
Tests können aus den Kindertagesstätten mitgenommen werden.
Dazu erhalten Sie ein Formular, in welchem Sie uns die Testung und das Ergebnis bestätigen oder diese ablehnen:
K 2.13.17 Durchführung der Testung Covid-19
Sollte es zur positiven Testung kommen haben die Landkreise folgenden Handlungsleitfäden herausgegeben:
Landkreis Börde:
Handlungsleitfaden zur positiven Testung
Salzlandkreis:
Handlungsleitfaden zu positiven Testung
Voraussetzung zum Besuch einer Kindertagesstätte ist es, dass die Kinder frei von einschlägigen Coivid-19 Symptomen sind.
Dazu wird eine einmalige Gesundheitserklärung benötigt, die ab 01.03.2021, am ersten Tag der Betreuung in den Einrichtungen abzugeben ist:
Bei Erstkontakt Ihres zu Corona erkrankten Personen, bitten wir Sie dringend, lassen Sie Ihr Kind zu Hause. In der Regel ist Ihr Kind nicht geimpft und trägt auch keine Maske (Kindergarten und Krippe) oder hat in unseren Einrichtungen Kontakt zu nichtgeimpften Kindern, die auch keine Maske tragen. Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch und es findet täglich in unseren Einrichtungen statt.Sobald sich das Personal ansteckt, da es im pädagogischen Setting auch keine Maske trägt, kann es zur Schließung der Einrichtung führen.
Sollte es zur Schließung kommen und/oder Sie können Ihr Kind nicht in der Einrichtung aufgrund von Coronainfektionen betreuen lassen, finden Sie hier einen Musterantrag für das entsprechende Kinderkrankengeld:
Wir sind hier weiterhin auf Ihre Zusammenarbeit angewiesen, um alles dafür tun zu können, dass die Einrichtungen für Ihre Kinder geöffnet bleiben, daher bitte die Abstandsregeln und die Maskenpflicht einhalten. Bitte schützen Sie die Kinder, alle anderen, die Ihre Kinder bringen oder abholen und auch unsere Mitarbeiter*innen, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Kay
Im Salzlandkreis wurde ein Faltblatt entwickelt, welches Ihnen den Umgang mit Quarantänemaßnahmen in Bezug auf Ihr/e Kind/er näher erklärt und Ihnen Unterstützung bei aufkommenden Fragen bieten möchte. Im folgenden Reiter können Sie es sich herunterladen und bei Bedarf ausdrucken:
Außerdem gibt es die Möglichkeit Kinderkrankengeld zu beantragen. Wenn Sie dazu Näheres wissen möchten, können Sie es unterfolgenden Link erfahren:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090
https://www.informationsportal.de/mehr-kinderkrankentage-das-gilt-im-jahr-2021/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html
Musterantrag Kinderkrankengeld
Im Weiteren finden Sie Veröffentlichungen aus dem Land und den Landkreisen:
Brief der Ministerin Frau Grimm-Benne
Vollzug des §30 Abs.1 Satz 2 IfSG
7. Elternbrief Frau Grimm-Benne
6. Elternbrief Frau Grimm-Benne
5. Elternbrief von Frau Grimm-Benne
4. Elternbrief Frau Grimm-Benne
3. Elternbrief von Frau Grimm-Benne
2. Elternbrief von Frau Grimm-Benne
1. Elternbrief von Frau Grimm-Benne
4. Verordnung Änderung 15. Sars-CoV-2 Eindämmungsverodnung
11. Verordnung, 1. Änderung vom 19.04.2021
9. Veriordnung, 4.Änderung, 12.02.2021
9. Verordnung, 2. Veränderung 08.01.2021
Erlass zur Notfallbetreuung 08.01.2021
9. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 15.12.2020
7. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 26.06.2020
6. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 26.05.2020
Kita-Fahrplan Stand 18.05.2020
Änderung der Notbetreuung Stand 15.05.2020
5 Verordnung Land Sachsen-Anhalt 02.05.2020
4. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 16.04.2020
3. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 02.04.2020
2. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 24.03.2020
1. Verordnung Land Sachsen-Anhalt 15.03.2020
Nachweis Arbeitgeber Salzlandkreis
Nachweis Arbeitgeber Bördekreis
Sollten Sie Fragen zu den Kostenbeiträge haben, bitten wir Sie sich den Reiter Kostenbeiträge direkt über dem Reiter Corona auf dieser Homepage anzuschauen.
Hier finden Sie Links zu Ihren jeweiligen Landkreisen:
Bördekreis: https://www.landkreis-boerde.de/corona
Salzlandkreis: https://www.salzlandkreis.de