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Organisation

Um möglichst einheitliche Regelungen zu erhalten, ohne dabei die Individualität der einzelnen Einrichtungen aus dem Blick zu verlieren, muss der Zweckverband als Träger der Einrichtungen bestimmte Organisationsformen bestimmen.

 

Dazu zählt die Verwaltung der Einrichtungen, sprich die Einnahme der Elternbeiträge, Erstellen und Durchführung der Haushaltsplanung, Kontakte zu Ämtern, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen, Beantragung und Erhaltung der Betriebserlaubnis, Einstellung von Personal und die eher individuell zu betrachtenden Öffnungszeiten, als auch die örtlich bedingte Bestimmung der Höhe der Elternbeiträge.

 

Um hier eine gute Informationsvermittlung zu erzielen, werden regelmäßige Leitungstreffen und Besuche in den Einrichtungen vorgenommen. Alle Einrichtungen haben einen Internetanschluss, so dass eine möglichst schnelle Kommunikation erreicht werden kann.

 

Die Kindertagesstätten beschreiben selbst ihre individuellen Organisationsformen in eigenen Konzeptionen. Allen Einrichtungen ist es gemein, dass sie eine Leitung mit angemessenen Leitungsstunden haben, die sich nach Größe der Einrichtung richten und mit den kommunalen Behörden ausgehandelt werden müssen.